Patienten*inneninformationen
OsteoeMpathie:Meine Behandlungsphilosophie
Ich behandle manuell Fehlfunktionen und Beschwerden des Bewegungsapparates, der inneren Organe und der Körperflüssigkeiten. Die Behandlungen erfolgen manuell, also durch ertasten, erspüren und behandeln mit meinen Händen. Somit erstreckt sich mein Kompetenzbereich bis zur Grenze des Erspürbarem und händisch Veränderbarem. Zusätzlich, je nach Indikation, leite ich Sie an, Ihren Körper bewusst wahr zu nehmen, zu bewegen oder gezielt zu mobilisieren und zu trainieren. Grundsätzlich ist eine Therapie in jedem Alter, vom Säugling bis zum Spätalter, möglich. Sie richtet sich individuell, je nach Beschwerdebild und Behandlungsmöglichkeit.
Osteopathie: Der Grundstein meiner Osteoempathie
Der geschichtliche Hintergrund sind die vielen Todesfälle bei und nach Arztbesuchen im 19. Jahrhundert, wodurch auch der Begründer der Osteopathie, Dr. Andrew Taylor Still (1828 – 1917), Familienangehörige verlor. Dies war der Anlass für Still, die Medizin der damaligen Zeit, die Anatomie und Physiologie, detailliert zu studieren und Behandlungsmethoden zu finden, welche sich von den misslingenden ärztlichen Behandlungen unterschieden. Das Resultat seiner Forschung ist die Gründung der Osteopathie im späteren 19. Jahrhundert.
Die fünf Grundprinzipien der Osteopathie sind:
- Das Leben ist Bewegung
- Struktur und Funktion
- Das Gesetz der Arterie
- Die Globalität des Körpers
- Der Körper heilt sich selbst
Osteopathie erfasst den menschlichen Körper als eine funktionierende Einheit, wobei alle Strukturen miteinander verbunden sind oder sich gegenseitig beeinflussen. Die Struktur eines Gewebes gibt die Funktion vor und die Funktion beeinflusst wiederum die Struktur. Sind Strukturen, sowohl am Bewegungsapparat, an Organen oder in den Körperflüssigkeiten, in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, können Funktionsstörungen und, infolgedessen, Krankheiten entstehen. Zusätzlich muss jedes Gewebe des Körpers ausreichend ent- und versorgt werden. Der Körper hat selbst die Kraft, sich zu erholen, erneuern oder zu schützen. Osteopathie soll diese Vorgänge gezielt positiv beeinflussen.
Zusätzliche Erklärungen zum Nachlesen auf der Homepage der Österreichischen Gesellschaft für Osteopathie (OEGO): http://www.oego.org/pages/de/osteopathie.php
Verordnung und Abklärung durch Ihre*n ÄRZTIN*Arzt:
Nachdem ich meine gesamten Kompetenzen als Osteopath, Physiotherapeut und Trainer für Ihre bestmögliche Behandlung anwenden möchte, müssen Sie eine Verordnung für „Physiotherapie und Osteopathie“oder„Einzelheilgymnastik (EHG) und Osteopathie“ haben. Osteopathie ist in Österreich noch nicht als eigenständiger Beruf anerkannt, darf jedoch, unter Beachtung der Gesetze des medizinischen Grundberufes, angewendet werden. Als Physiotherapeut im Grundberuf bin ich verordnungspflichtig. Sie benötigen eine, von Ihrer*em behandelnder*n Haus- oder Facharzt*ärztin ausgestellte, Verordnung. Sprechen Sie Ihre*n Ärztin*Arzt darauf an!
Darüber hinaus möchte ich hinweisen, dass eine osteopathische Anamnese, Untersuchung und Behandlung, eine ärztliche Abklärung Ihrer Beschwerden niemals ersetzen soll. Ärzte*Ärztinnen und Osteopathen*innen sollen, sich gegenseitig ergänzend, zusammenarbeiten. Ich empfehle Ihnen in jedem Fall eine Abklärung Ihrer Beschwerden und Symptome durch Ihre*n Hausärztin*arzt oder Fachärztin*arzt!
Kostenrückerstattung:
Über die Höhe der Kostenrückerstattung erkundigen Sie sich aktuell bei Ihrer Versicherung! Angaben sind OHNE GEWÄHR, Stand Februar 2023. Ich empfehle Ihnen vor Antritt jeder Therapie, die Überweisungen des*der Arztes*Ärztin von Ihrer Sozielversicherung bestätigen zu lassen!
In Oberösterreich leistet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für osteopathische Behandlungen denselben Kostenzuschuss wie für Wahlphysiotherapie! Unabhängig davon, ob Sie eine Verordnung für Osteopathie oder Physiotherapie haben, vorausgesetzt „…die Diagnose rechtfertigt eine physiotherapeutische Behandlung…“ Damit sind Beschwerden am Bewegungsapparat inbegriffen.
Weitere gesetzliche Sozialversicherungen in Oberösterreich übernehmen derzeit keine Kosten für osteopathische Behandlungen. NEU: Die Sozialversicherung der Selbstständigen und Bauern zahlt keinen Fixbetrag für eine osteopathische Therapieeinheit mehr.
Viele private Zusatzversicherungen übernehmen allerdings, mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung für Osteopathie, die Behandlungen je nach individuellen Vertrag. Sie erhalten eine Rechnung über die osteopathischen und physiotherapeutischen Behandlungen. Nachdem Sie diese beglichen haben, können Sie mit der Einzahlungsbestätigung und der ärztlichen Verordnung, diese bei Ihrer Privatversicherung einreichen. Die Verordnung muss vor der ersten osteopathischen Behandlung datiert sein.
Erste Therapieeinheit:
Aufbauend auf ein ausführliches Anamnesegespräch, inklusive Ihrer Ziele, erfolgt eine detaillierte Befunderhebung. Darauf basierend baut sich Ihr individuelles Therapiekonzept auf. Je nach Beschwerdebild und Therapieform richten sich Dauer, Häufigkeit und Anzahl der Therapieeinheiten. Für den ersten Termin nehmen Sie bitte Ihre Überweisung zur Therapie, ein Leintuch und, wenn vorhanden, aktuelle Befunde mit.